top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. 

Diese Geschäftsbedingungen (AGB) legen die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den Auftraggebern (Abgeber und Interessenten) und der ZOECHLING RE GmbH (Makler) in Bezug auf die Vermittlung von Immobilien fest. Sie berücksichtigen die geltenden Rechtsvorschriften, wie das MaklerG, die ImmobilienmaklerVO (IMV), sowie das ABGB, KSchG, FAGG und die besonderen Standesregeln für Immobilienmakler. Im Falle von abweichenden Bestimmungen im Maklervertrag haben diese Vorrang vor den AGB.

2.

Der Makler ist – sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart – im Interesse beider Parteien (Abgeber und Interessent) tätig und berücksichtigt daher die Interessen beider Vertragspartner.

3.

Der Abgeber verpflichtet sich, dem Makler alle für die Vermittlung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und – soweit vorhanden – die notwendigen Unterlagen zu übergeben oder die zur Beschaffung der Unterlagen erforderliche Vollmacht zu erteilen. Änderungen der Verkaufsbedingungen sind mit dem Makler abzustimmen.

4.

Objektangebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Der Interessent hat keinen Anspruch darauf, dass sein Angebot vom Abgeber angenommen wird, selbst wenn es den Bedingungen des Objektangebots entspricht. Der Makler verfügt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, über keine Abschlussvollmacht. Informationen des Maklers dürfen nicht genutzt werden, wenn der Interessent von seinem Rücktrittsrecht vom Maklervertrag Gebrauch macht. Der Abgeber darf nicht direkt mit einem Interessenten verhandeln, wenn dieser das Angebot über den Makler erhalten hat und der Makler ihm mitgeteilt hat, dass der Interessent vom Vertrag zurückgetreten ist, es sei denn, der Abgeber ist bereit, die Käufer- oder Mieterprovision zu übernehmen.

5.

Die Angaben zu einem Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers. Der Makler hat jedoch keinen Einfluss auf die Angaben Dritter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm bekannten wesentlichen Umstände und Mängel des Objekts offenzulegen, die für die Vermittlung relevant sind. Bei Verbrauchergeschäften haftet der Makler für Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden an Leib, Leben oder Tod. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Unternehmer haften für Schäden des Maklers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ebenfalls ausgenommen sind Schäden an Leib, Leben oder Tod. Die Haftung des Maklers ist in diesem Fall auf eine Versicherungssumme von € 2.000.000,- beschränkt. Es wird empfohlen, bei Bedarf Experten für die Vertragsprüfung und die steuerlichen bzw. wirtschaftlichen Folgen hinzuzuziehen.

6.

Ist dem Auftraggeber ein vom Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, muss er den Makler unverzüglich schriftlich darüber informieren und entsprechende Nachweise vorlegen.

7.

Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß § 7 MaklerG mit dem Zustandekommen des vermittelten Geschäfts und ist sofort fällig, sofern nicht ein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wurde. Die Provisionshöhe wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn das Geschäft zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt. Ein Provisionsnachlass muss schriftlich vereinbart werden und ist unter der Bedingung fällig, dass die Zahlung innerhalb einer Woche erfolgt. Bei verspäteter Zahlung wird der volle Betrag fällig, und der Makler kann Verzugszinsen sowie Betreibungskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.

8.

Der Makler behält sich das Recht vor, ein Objekt in Zusammenarbeit mit anderen Maklern zu vermitteln, ohne dass dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen.

9.

Verbraucher haben ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die Verbraucher werden über ihre Rücktrittsrechte in einer gesonderten Informationserklärung umfassend aufgeklärt, die diesen AGB beigefügt ist.

10.

Erfüllungsort ist Wien. Bei Geschäften mit Unternehmern oder Verbrauchern ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht im 1. Bezirk in Wien zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

10.

Für Unternehmer gilt zusätzlich: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

bottom of page